Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Darunter sind zwei, die für die Freiberufler- und für die Heilberufeberatung von Interesse sind, nämlich zur Einkünftequalifikation bei einer ingenieursähnlichen Tätigkeit und zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen einer Privatklinik.
Wird eine Zahlung zur Erlangung einer Vertragsarztzulassung geleistet, ohne die Praxis zu übernehmen, weil der Vertragsarztsitz an einen anderen Ort verlegt werden soll, dann kann die Zulassung zum Gegenstand eines ...
Eine examinierte Krankenschwester, die sich zur „Clinical Research Associate (CRA)“ fortgebildet hat und die in der klinischen Forschung tätig ist, erzielt freiberufliche Einkünfte (FG Münster 29.4.
Ein Vertragszahnarzt mit zwei Teilzulassungen kann auch zwei Vertragszahnarztsitze mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag haben (LSG Sachsen 2.10.13, L 8 KA 48/11, anhängig beim BSG B 6 KA 11/14 R).
Die zu § 16 EStG entwickelte Gesamtplanrechtsprechung ist entgegen der Auffassung des BMF (3.3.05, IV C 6 - S 2241/10/10002, BStBl I 05, 458, Ziff. 7) auf die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils (§ ...
Die Tätigkeit als Bauleiter und Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Schwerpunkten Gas/Wasser/Heizung/RLT ist im vorliegenden Einzelfall der Tätigkeit eines Ingenieurs nicht ähnlich.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.