Um festzustellen, ob eine verdeckte Mitunternehmerschaft vorliegt, muss das tatsächliche Verhalten der Beteiligten herangezogen werden. Dazu gehören auch die übrigen Rechtsbeziehungen wie z.B. Arbeits-, Darlehens- und Mietverträge. In der Gesamtbetrachtung muss bei diesen Verträgen der für eine Gesellschaft charakteristische gemeinsame Zweck das Element von Leistung und Gegenleistung überlagern (FG München 17.3.14, 7 K 897/10).
Die Betreiberin eines Ärztebewertungsportals im Internet ist mangels gesetzlicher Ermächtigung selbst im Falle einer Persönlichkeitsrechtsverletzung grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des bewertenden ...
Burn-out-Kurse, die im Bereich der Primärprävention (§ 20 SGB V) ohne ärztliche Verordnung von Sozialpädagogen durchgeführt werden, sind nicht umsatzsteuerfrei (FG Hamburg 14.4.14, 1 K 51/13, NZB BFH V B 60/14).
Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zu Grunde zu legen, wenn das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum geführt wird, in dem das Fahrzeug genutzt wird. Ein unterjähriger Wechsel von der Ein-Prozent-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig (BFH 20.3.14, VI R 35/12). Der unterjährige Wechsel ist aber möglich, wenn ein neues Kfz angeschafft wird.
Ärzte dürfen im Rahmen einer Kooperation auch mit Radiologen, Nuklearmedizinern und weiteren Fachkollegen zusammenarbeiten, die rein medizinisch-technische Leistungen erbringen. Sie müssen dabei nur auf eine ...
Der aus einer GbR ausscheidende Gesellschafter ist zur Übertragung der Domainrechte auf die Gemeinschaftspraxis verpflichtet, wenn er die Registrierung der Domain in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der ...
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Der VIII. Senat des BFH (20.3.14, VIII S 13/13) weist in einem Beschluss darauf hin, dass ein Freiberufler durchaus mehrere Betriebe (mehrere selbstständige Büros) haben kann, so z.B. wenn sie von unterschiedlichen Vorinhabern erworben wurden, im Wesentlichen unverändert fortgeführt wurden und für sich genommen lebensfähig sind (BFH 26.6.12, VIII R 22/09, BStBl II 12, 777).