§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1 EStG enthält eine Regelungslücke, da die Norm entgegen ihrem Zweck die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer Ein-Mann-GmbH & Co. KG ihres (ausscheidenden) Mitunternehmers nicht erfasst. Gründe, die eine steuerliche Ungleichbehandlung der Übertragung auf eine Ein-Mann-GmbH & Co. KG gegenüber der Übertragung in ein Einzelbetriebsvermögen des Mitunternehmers rechtfertigen könnten, gibt es nicht (FG ...
Das häusliche Arbeitszimmer kann aufgrund der konkreten Tätigkeit der Mittelpunkt eines selbstständigen Handelsvertreters sein, wenn den dort ausgeführten betriebswirtschaftlichen Arbeiten in qualitativer Hinsicht ...
Läuft die Nachweisfrist nicht am Quartalsende, sondern im Quartal ab und wird der Nachweis noch innerhalb des Quartals, in dem die Überschreitung eingetreten ist, erbracht, führt eine geringe Überschreitung der ...
Weder staatlich geprüfte Pflegekräfte, die ihre Leistungen unmittelbar gegenüber Pflegebedürftigen erbringen, noch ein Zeitarbeitsunternehmen, das solche Pflegekräfte Einrichtungen, die als Einrichtungen mit ...
Auch einer zweigliedrigen Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kann der 10-%-Aufschlag auf das Regelleistungsvolumen (RLV) für fach- und schwerpunktgleiche Praxen zustehen (LSG Hamburg 25.2.15, L 5 KA 10/12).
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Bei der Vermögensübertragung zwischen Ehegatten bietet die Güterstandsschaukel enorme steuerliche Vorteile, birgt jedoch auch viele Risiken. Im IWW-Webinar am 13.05.2026 erfahren Sie, wie Sie das Instrument in der Praxis rechtssicher nutzen und für Ihre Mandanten das Optimum herausholen.
Aktuelle Brennpunkte in der Sozialversicherungsprüfung
Wo schauen die Prüfer bei der Sozialversicherungsprüfung zurzeit besonders genau hin? Wo liegen typische Fehlerquellen? Das IWW-Webinar am 11.05.2026 stellt die aktuellen Brennpunkte vor. So können sich Unternehmen und Berater gezielt vorbereiten und teure Fehler vermeiden.
Die Aufwendungen für eine Feier können nicht „nach Köpfen“ aufgeteilt werden, wenn die – für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden – beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich ist. In einem solchen Fall fehlt es an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, sodass ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht kommt (FG Baden-Württemberg 19.3.14, 1 K 3541/12; Rev. BFH VI R 46/14).