Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de .
Die Beratung von Heilberuflern ist eine Beratung an der Schnittstelle von Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Berufsrecht. In diesem Beitrag soll eine Orientierung über wichtige Entscheidungen der Sozialgerichte ...
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) möchte die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung weiter flexibilisieren. So wurde bereits im Koalitionsvertrag ...
Wenn die vertragsärztliche Tätigkeit in einem Planungsbereich mit Zulassungsbeschränkungen nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Zulassungsbeschlusses aufgenommen wird, endet die Zulassung. Führt ein Arzt, der auf seine Zulassung zugunsten eines MVZ verzichtet hat, um dort angestellt zu sein, seine Tätigkeit in den bisherigen Räumlichkeiten fort, weil das MVZ noch keine Räumlichkeiten an einem anderen Ort besitzt, so hat das MVZ seine Tätigkeit nicht nur am falschen Ort, sondern überhaupt ...
Wer als Arzt zu viel verschreibt und seine Richtgrößen überschreitet, muss mit Regress rechnen. Die Einhaltung von Richtgrößen ist Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Zum 1.1.12 wurde § 106 Abs. 5e S.
Wer als Arzt zu viel verschreibt und seine Richtgrößen überschreitet, muss mit Regress rechnen. Die Einhaltung von Richtgrößen ist Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Zum 1.1.12 wurde § 106 Abs. 5e S.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
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Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Die Einbindung beruflich genutzter Räume in die häusliche Sphäre wird durch Publikumsverkehr oder die Beschäftigung von nicht familienangehörigen (Teilzeit-)Arbeitskräften überlagert. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG ist in diesem Fall nicht anwendbar (BFH 15.10.14, VIII R 8/11).