Das LAG Baden-Württemberg (11.9.15, 1 Sa 5/15) hat entschieden, dass der Arbeitgeber bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung eine Weiterbildungsplanung erstellen muss, die zeitlich und inhaltlich auf die konkrete Weiterbildung zugeschnitten ist.
Von 2016 bis 2019 sollen jährlich 300 Mio. EUR in den geplanten Innovationsfonds fließen. 75 % der Mittel sollen auf die Förderung neuer Versorgungsformen und 25 % auf die Versorgungsforschung entfallen.
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Üben Freiberufler in einer Personengesellschaft neben ihrer freiberuflichen Tätigkeit auch eine Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus, färben die erzielten gewerblichen Einkünfte auf die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ab, wenn die gewerblichen Einkünfte eine bestimmte Geringfügigkeitsgrenze übersteigen. Freiberufler, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen nach § 141 Abs. 1, 2 AO deswegen nach Aufforderung durch das FA zum Bestandsvergleich übergehen.
Der Gewinn aus der Veräußerung einer Steuerberater-Einzelpraxis ist nicht gemäß § 18 Abs. 3, § 16, § 34 EStG tarifbegünstigt, sondern unterliegt als laufender Gewinn der Regelbesteuerung, wenn trotz Übertragung ...
Die weitere Lagerung von eingefrorenen Eizellen bei einer Fruchtbarkeitsbehandlung durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird.
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Das LG Stade (25.6.15, 8 O 37/15) hat einer Zahnarztpraxis untersagt, „50+ Patienten“ kostenlos einen exklusiven „Vitalitätsplan“ zu erstellen und damit zu werben. Das Angebot bestand aus einem Informationsgespräch, einer Abformung der Zähne und einem „Vitalitätsgespräch“. Das LG Stuttgart (13.8.15, 11 O 75/15) verurteilte einen Zahnarzt dazu, keine Gutscheine mehr für eine kostenlose Zahnreinigung unter Neupatienten zu verteilen.