Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Bereits zum zehnten Mal fand am 22.4.16 der IWW Kongress „Praxis-Ärzteberatung“ mit einem gewohnt statt. Im Folgenden soll jedoch das Augenmerk auf dem aktuellen Brennpunkt Verkauf einer Arztpraxis liegen und den ...
Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb i. S. des § 67 AO begründen. Übt ein Krankenhaus darüber hinaus auch andere wirtschaftliche Tätigkeiten aus, kann insoweit ein eigenständiger steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein weiterer Zweckbetrieb i. S. der §§ 65, 66 oder 68 AO vorliegen. Die OFD Frankfurt am Main (7.3.16, S 0186 A - 6 - St 53) hat zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bei Krankenhäusern Stellung genommen.
Die Kosten für den Raum, den der Betreiber der Fotovoltaik-Anlage für die Verwaltungsangelegenheiten dieses Gewerbebetriebs nutzt, sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, da er den Raum nicht ausschließlich oder ...
Als Studienleiter/in einer Schule ist man mit organisatorischen und administrativen Aufgaben betraut, wie z.B. der Erstellung des Lehrplans, der Betreuung von Schülern/innen bzw. Studenten/innen, dem Abhalten von ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Eine fehlerhafte Ergänzungsbilanz kann berichtigt werden, auch nachdem das Wirtschaftsgut per Realteilung auf eine neue Personengesellschaft übergegangen ist (BFH 20.10.15, VIII R 33/13).