Berufsständische Versorgungswerke sind nicht der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzustellen, wodurch Pflichtmitglieder keinen Anspruch auf Altersvorsorgezulage für zertifizierte Altersvorsorgeverträge haben (BFH 06.04.16, X R 42/14).
Liegt eine Beschäftigung eines anderen Arztes ohne Genehmigung vor, kann grundsätzlich eine sachlich-rechnerische Berichtigung erfolgen und das Honorar für dessen Leistungen zurückgefordert werden.
Honorarärzte, die entsprechend ihrer Fachrichtung in den Stationsalltag einer Klinik eingebunden sind und einen festen Stundenlohn erhalten, sind in der Regel als abhängig Beschäftigte tätig und ...
Ein Arzt, der für niedergelassene Ärzte zwei- bis dreimal im Monat den Nachtdienst übernimmt, ist kein Arbeitnehmer und mithin selbstständig, wenn er nicht in den Arbeitsablauf der Praxis eingegliedert ist und keinen Weisungen der Praxisinhaber unterliegt (LSG Rheinland-Pfalz 20.4.16, L 4 R 318/14).
Am 17. und 18. Juni 2016 trifft sich die neue Steuer-Fachgesellschaft in Berlin zu ihrer ersten Jahrestagung und stellt sich der Öffentlichkeit vor. Als erste Gesellschaft vereint die DGSFG ausschließlich geprüfte ...
Die selbstständige Tätigkeit eines Honorararztes, der kein Belegarzt ist (und nicht über eigene Zulassung verfügt), im Krankenhaus ist nicht von der Rechtsordnung gedeckt und damit unzulässig (SG München 10.3.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Auch bei zeitgleicher Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile durch dieselben Personen erfolgt die Sachwertermittlung für jeden Mitunternehmeranteil gesondert (FG Berlin-Brandenburg 10.2.16, 11 K 12073/15, Rev. zugelassen).