Auch wer im Rahmen eines Honorararztvertrags als Anästhesist nur an einigen Tagen für ein Krankenhaus tätig ist, kann abhängig beschäftigt sein (LSG Berlin-Brandenburg 7.7.17, L 1 KR 101/14).
Beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis wird in der Regel neben dem erworbenen Praxiswert kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut in Form des „mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils“ ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, für den der Gewinn durch EÜR ermittelt wird, nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft eingebracht, die ihren Gewinn ebenfalls mit der EÜR ermittelt, ist nach der bisherigen Verwaltungsauffassung ein Wechsel zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erforderlich (BMF 11.11.11, IV C 2 - S 1978 b/08/10001 BStBl I 11, 1314). Diese Sichtweise ist nach dem Urteil des BFH (11.4.13, III R 32/12, BStBl II 14, 242) ...
Ein „Honorararzt“, der in den Betriebsräumen mit den Betriebsmitteln des Krankenhauses auf der Grundlage der Diensteinteilung einschließlich der Dienstpläne arbeitet, ebenso wie die angestellten Anästhesisten ...
§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG befreit Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze von der Umsatzsteuer. Die Vorschrift beruht auf EU-Recht. Der BFH (23.10.14, V R 20/14; BFH ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
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Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Die Genehmigung einer fachübergreifenden BAG darf nicht dazu führen, dass Grundprinzipien des Vertragsarztrechts, vor allem die Bindung an den Zulassungsstatus, ausgehöhlt werden, weil die Leistungserbringung durch einen dazu nicht berechtigten Arzt, insbesondere wegen seiner auf ein bestimmtes Fachgebiet beschränkten Zulassung, nicht verhindert werden kann. Dies gilt auch für den Fall der Vertretung (LSG Bayern 5.4.17, L 12 KA 34/15).