Das BMF (8.12.17, III C 3 - S 7172/09/10003) passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an. Es vollzieht damit eine seit 1.1.17 gültige Änderung des Umsatzsteuergesetzes nach, die jedoch lediglich redaktioneller Natur war und keine materiell-rechtlichen Auswirkungen hatte. Betroffen sind die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (vormals: „niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“ bzw. „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ nach § 45b SGB XI).
Einrichtungen, die nicht bereits nach § 95 SGB V als Dialysezentren zugelassen sind, mit denen aber Verträge nach § 127 i. V. mit § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nicht-ärztlicher Dialyseleistungen bestehen, ...
Die Anwesenheit eines Arztes bei einer Veranstaltung, die diesem vom Veranstalter pauschal stundenweise vergütet wird, ist nach Auffassung des FG Köln nicht gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, da es ...
Bildet der Steuerpflichtige eine Rücklage nach § 6b EStG , ist diese innerhalb einer Vierjahresfrist auf angeschaffte Ersatzwirtschaftsgüter übertragbar. Diese Frist verlängert sich bei neu hergestellten Gebäuden auf sechs Jahre, wenn mit ihrer Herstellung vor dem Schluss des vierten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahrs begonnen worden ist. Das FG München (14.2.17, 6 K 2143/16, Rev. BFH X R 7/17, ) hat hierzu nun entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn sich die Bauplanung bei Ablauf ...
Die Leistungen einer Heileurythmistin im Rahmen eines Vertrags zur Integrierten Versorgung nach § 140a ff. SGB V sind umsatzsteuerfrei (BFH 26.7.17, XI R 3/15).
Die Bereitstellung von Mobiliar ist bei der Prüfung des anzuwendenden Steuersatzes nicht als Dienstleistungselement zu berücksichtigen, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr von Lebensmitteln zu ...
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Die Überlassung eines Hausnotrufsystems einer Seniorenresidenz an ihre Bewohner ist nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn eine Pflegestufe anerkannt wurde (BFH 3.8.17, V R 52/16).