Die Übertragung von Vertragsarztpraxen berechtigt den Erwerber nur dann zu Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf einen Praxiswert und das miterworbene Inventar, wenn Erwerbsgegenstand die gesamte Praxis und nicht nur eine Vertragsarztzulassung ist (BFH 21.2.17, VIII R 7/14, VIII R 56/14).
Ein Kassensystem ist auch dann manipulierbar, wenn dieses nicht durch den Benutzer selbst, sondern nur mit hohem Aufwand und Hilfe eines IT-Spezialisten möglich ist (FG Münster 29.3.17, 7 K 3675/13 E, G, U).
Die Steuerbefreiung für die Lieferung von menschlichem Blut umfasst nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma, wenn dieses Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ...
Meldungen eines Arztes zur reinen Dokumentation von Patientendaten und ohne Auswirkungen auf die Heilbehandlung eines bestimmten Patienten sind keine Heilbehandlungsleistungen. Steuerfrei sind dagegen Meldungen, z. B. zur klinischen Krebsregistrierung nach § 65c Abs. 6 SGB V, bei denen nach der Auswertung der übermittelten Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt erfolgt und hierdurch weitere im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen getroffen werden können (BMF 8.5.17, Z III C 3 - S ...
§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG wird ab 1.1.18 eine neue GWG-Grenze beinhalten. Künftig sind abnutzbare, bewegliche, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs-/Herstellungskosten bis zu 800 ...
Krankenhäuser, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen, Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sowie Einrichtungen zur ambulanten oder stationären ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Für Saunaleistungen gilt ab 1.7.15 der Steuersatz von 19 %. Unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundene Umsätze unterliegen dem Steuersatz von 7 %. Viele Schwimmbäder beinhalten einen Saunabereich. Ein Gesamtentgelt ist aufzuteilen. Erläuterungen dazu wurden in einem Schreiben des BMF (12.4.17, III C 2 - S 7243/07/10002-03) bekannt gegeben.