05.05.2017 · Nachricht · Einkommensteuer
Anhebung der GWG-Grenze sinnvoll nutzen
§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG wird ab 1.1.18 eine neue GWG-Grenze beinhalten. Künftig sind abnutzbare, bewegliche, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs-/Herstellungskosten bis zu 800 EUR netto im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Die bisherige Grenze liegt bei 410 EUR netto.
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