Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a S. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sogenannte Überentnahmen getätigt worden sind. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden gemäß § 4 Abs. 4a S. 3 EStG typisiert mit 6 % der Überentnahme berechnet. Das FG Düsseldorf (31.5.19, 15 K 1131/19 G,F, Gerichtsbescheid; Rev. BFH IV R 19/19) hält diese Berechnung für verfassungsgemäß.
Diese Frage wird demnächst der BFH (VIII R 8/19, Vorinstanz: FG Münster 11.7.18, 9 K 2384/17) entscheiden dürfen. Konkret geht es um die Frage, ob in Überrumpelungsfällen, in denen der Finanzbeamte den Betroffenen ...
Der fehlende Ansatz von Sonderbetriebsausgaben kann nicht im ersten offenen Jahr über eine Korrektur des Eigenkapitals nachgeholt werden, um den formellen Bilanzenzusammenhang zu wahren (BFH 17.6.19, IV R 19/16).
Die bislang nicht EU-konforme Umsetzung der Bildungsleistungsbegünstigung im Bereich § 4 Nr. 21 und 22 UStG soll mit den Änderungen durch das Elektromobilitätsfördergesetz (JStG-2019) neu gefasst werden. Dies ist nach einem schon 2012 unternommenen, aber am breiten Widerstand der Seminaranbieter gescheiterten Reformversuch bereits der zweite Anlauf für die Novelle. Inhaltlich geht es in der Reform gleich um eine ganze Reihe von Problemfeldern.
Stiftungen erfreuen sich sowohl im altruistischen Bereich als auch im Rahmen der Sicherung von Familien- und Betriebsvermögen zunehmender Beliebtheit. In diesem Zusammenhang ist es auch nicht ungewöhnlich, dass ...
In § 19 Abs. 1 S. 1 UStG soll die Wertgrenze für Vorjahresumsätze von 17.500 EUR auf 22.000 EUR angehoben werden. Die Grenze für das laufende Jahr (50.000 EUR) bleibt bestehen. Die Anhebung auf 22 000 EUR soll die ...
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Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat es einem Zahnarzt erfolgreich verbieten lassen, mit dem Begriff Praxisklinik zu werben, wenn in den Räumen der Zahnarztpraxis keine Übernachtungsmöglichkeiten gegeben sind (OLG Hamm 27.2.18, 4 U 161/17, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen, BGH 17.10.18, I ZR 58/18).