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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Formeller Bilanzenzusammenhang nicht bei unberücksichtigten Einlagen von Sonderbetriebsausgaben anwendbar

    | Der fehlende Ansatz von Sonderbetriebsausgaben kann nicht im ersten offenen Jahr über eine Korrektur des Eigenkapitals nachgeholt werden, um den formellen Bilanzenzusammenhang zu wahren (BFH 17.6.19, IV R 19/16). |

     

    Im Jahr 2008 wurden Rechtsanwaltskosten, die einem Gesellschafter im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstanden sind, nicht als Sonderbetriebsausgaben erfasst. Für das Jahr ist Bestandskraft eingetreten. Der Gesellschafter hatte die Rechnungen privat beglichen, die dazugehörige Einlage wurde im Jahr 2008 ebenfalls nicht gebucht. Nun begehrte die Klägerin eine Gewinnwirkung in ersten offenen Jahr 2009 und verwies auf den formellen Bilanzenzusammenhang, der sonst nicht gegeben sei. Der BFH lehnte ab.

     

    Nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs sind fehlerhafte Bilanzansätze aus der Vergangenheit im ersten offenen Veranlagungsraum zu berichtigten. Im Streitfall ist durch das Fehlen der Sonderbetriebsausgaben jedoch gar kein fehlerhafter Bilanzposten entstanden. Das Eigenkapital hat unterm Strich den gleichen Stand zum Jahresende, unabhängig von dem richtigen oder falschen Sonderbetriebsausgabenabzug. Lediglich die Zusammensetzung des Kapitals wurde beeinflusst. Die richtige Erfassung der Sonderbetriebsausgaben hätte zu einer Gewinnminderung geführt, die sich durch die richtige Erfassung der Einlage innerhalb des Kapitals wieder ausgeglichen hätte. Der Stand des Eigenkapitals zum Jahresende ist nicht falsch, eine Korrektur daher nicht möglich.

     

    PRAXISTIPP | Ein anderes Ergebnis konnte auch nicht über die Gesetzesnormen zur Feststellung von Über- und Unterentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG oder der beschränkten Ausgleichsfähigkeit von Verlusten bei beschränkter Haftung nach § 15 a EStG erzielt werden, da hier eigene Rechtsgrundlagen gelten.

     

    StB Janine Peine, Lüneburg, www.bust.de

    Quelle: ID 46145043

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