Der Gesellschafter einer Sozietät kann durch die Finanzverwaltung nicht mittels Haftungsbescheid für Duldungspflichten der GbR persönlich über § 128 HGB in Anspruch genommen werden, weil es sich bei Duldungspflichten nicht um Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis handelt (FG Münster 20.11.19, 9 K 315/17).
Unberechtigte Entnahmen eines Mitunternehmers aus dem bereits vorhandenen oder realisierten Gesellschaftsvermögen führen wie Veruntreuungen durch einen Nichtgesellschafter bei der Mitunternehmerschaft zu einer ...
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Zulassungsgremien, ausgehend von fachlicher Gleichheit zweier Bewerber um einen Vertragsarztsitz, die Auswahl des Bewerbers maßgeblich davon abhängig machen, ob die ...
Stellt das FA fest, dass kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt, kann es die 1 %-Regelung anwenden und von einem grundsätzlich schädlichen Nutzungsumfang für § 7g EStG ausgehen. Die Folge ist die Rückgängigmachung des IAB und der Sonder-AfA (FG Münster 18. 2.20, 6 K 46/17 E,G).
Die Honorarkorrektur ist rechtmäßig, wenn die Abgeltung der unter der Arztnummer des angestellten Arztes abgerechneten Leistungen unrichtig war. Indem der Antragsteller vertragsärztliche Leistungen unter der ...
Fallzahlen von rund 50 % des Fachgruppendurchschnitts lassen nicht den Schluss zu, dass keine fortführungsfähige Praxis i. S. v. § 103 Abs. 3a S. 1 SGB V existiert. Die Feststellungen der Versorgungsgründe i. S. v.
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Pflege- und Betreuungsleistungen für ambulante Pflege außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen sind gemäß § 35a Abs. 4 S. 1 EStG nicht abziehbar. Im Ergebnis können daher zwar die Aufwendungen für die ambulante Pflege eines Angehörigen, der im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt, nicht aber für die ambulante Pflege eines Angehörigen, der in seinem eigenen Haushalt lebt, abgezogen werden (FG Berlin-Brandenburg 11.12.19, 3 K 3210/19, Rev. BFH VI R 2/20).