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  • · Fachbeitrag · Praxis-Pkw

    Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt zur Anwendung der 1 %-Regelung und zur Rückgängigmachung des IAB

    | Stellt das FA fest, dass kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt, kann es die 1 %-Regelung anwenden und von einem grundsätzlich schädlichen Nutzungsumfang für § 7g EStG ausgehen. Die Folge ist die Rückgängigmachung des IAB und der Sonder-AfA (FG Münster 18. 2.20, 6 K 46/17 E,G). |

     

    Streitig war die Bewertung der privaten Nutzung von im Betriebsvermögen befindlichen Wohnmobilen sowie die Rechtmäßigkeit der vom FA vorgenommenen Rückgängigmachung eines seitens des Steuerpflichtigen gebildeten IAB für ein Wohnmobil sowie der insofern in Anspruch genommenen Sonder-AfA.

     

    Ausgehend von den üblichen Grundsätzen der Rechtsprechung (z. B. BFH 16.11.05, VI R 64/04) kam das FG zu dem Ergebnis, dass die vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen nicht als formell ordnungsgemäße Fahrtenbücher anzuerkennen sind. Die grundsätzliche Anwendung der 1 %-Regelung war damit nicht zu beanstanden. Mit Blick auf § 7g EStG geht die Finanzverwaltung in einem solchen Fall aber immer von einem schädlichen Nutzungsumfang aus (BMF 20.11.13 - IV C 6 - S 2139 b/07/10002, BStBl I 13, 1493, Tz. 39). Hintergrund: IAB und Sonder-AfA setzen voraus, dass das Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird (mindestens 90 %). Hier hatte der Steuerpflichtige einen privaten Nutzungsanteil von 5,39 % ermittelt. Das FG hatte aufgrund der Qualität der eingereichten Unterlagen daran jedoch erhebliche Zweifel.

    Quelle: ID 46515439

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