Die Anschaffungskosten für Computerhard- und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung können rückwirkend zum 1.1.21 sofort abgeschrieben werden. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt werden. Das geht aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Länderministerpräsident/innen vom 19.1.21 hervor.
Während der Corona-Pandemie sind viele Tagespflegepersonen durch behördliche Auflagen an der Betreuung der Kinder gehindert (gewesen). Das FinMin Schleswig-Holstein weist aber darauf hin, dass die ...
Die Befreiung eines angestellten Arztes von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI kann unter Vertrauensschutzgesichtspunkten geboten sein, wenn bereits ein ...
Legt der Vertragsarzt keine validen Nachweise zum Umfang seiner vertragsärztlichen Tätigkeit vor, erscheint er nicht zur Sitzung des Zulassungsausschusses und hat er seit mehreren Quartalen ausschließlich Notdienstfälle abgerechnet, verletzt er seine vertragsärztlichen Pflichten, was den Entzug der vertragsärztlichen Zulassung rechtfertigen kann (LSG Nordrhein-Westfalen 9.9.20, L 11 KA 32/19, Urteil).
Ein Arzt, der aus einer Berufsausübungsgemeinschaft ausgeschieden ist und sich in einer Einzelpraxis neu niederlässt, begründet damit keine Aufbaupraxis, sodass er hinsichtlich der Abstaffelung der Honorare das ...
Der BFH (29.10.19, IX R 38/17) musste sich mit der Frage befassen, wie für die Anschaffung (von Bruchteilen) eines zum Gesamthandsvermögen zählenden Grundstücks mit aufstehendem Gebäude, für das ein ...
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Bereits im Vorfeld zur Tagung des „Corona-Kabinetts“ am 19.1.21 hatte sich angedeutet, dass der Fokus der Beratungen auf einer stärkeren Verpflichtung der Wirtschaft mit Blick auf Kontaktbeschränkungen liegen würde. Und so wurde am 21.1.21 die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom Kabinett beschlossen. Sie tritt am 25.1.21 in Kraft und ist zunächst bis zum 15.3.21 befristet. Hier lesen Sie, welche Pflichten und Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer daraus ableiten können – oder auch nicht.