Ärzte dürfen Patienten einen bestimmten Heilmittelanbieter nur auf explizite Nachfrage des Patienten empfehlen. Eine Empfehlung ohne vorherige Nachfrage ist ein Wettbewerbsverstoß (LG Köln 4.5.21, 33 O 23/20).
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) auf seiner Webseite veröffentlicht (BMF 30.9.21,
IV C 2 - S 2700/20/10001 :022).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch der Verhältnismäßigkeit lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung (§ 5 ...
Die Anforderungen an das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden, damit aus der widerlegbaren Typisierung der 1%-Regelung in der Praxis nicht eine unwiderlegbare Typisierung wird. Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Dem FA ist zuzumuten, fehlende Angaben zu Hotelübernachtungen aus vorliegenden Reisekostenunterlagen zu ermitteln, sofern es sich nur um vereinzelte Fälle handelt (FG ...
Praxisgemeinschaften, die nach Art einer Berufsausübungsgemeinschaft Patienten gemeinsam behandeln, aber unter der Aufgriffsgrenze von 20 % bleiben, haben keinen Anspruch darauf, honorartechnisch weiter wie ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Ein häusliches Arbeitszimmer ist dann steuerlich bis zu 1.250 EUR als Werbungskosten absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b i. V. m § 9 Abs. 5 EStG). Dies gilt auch im Falle einer Erzieherin, wenn sie in der Kindertagesstätte keinen büromäßig ausgestatteten Arbeitsplatz hat, um die Arbeit mit den Kindern vorzubereiten (FG 9.7.21, 3 K 1276/18).