In der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111) verlangt der Bundesrat eine steuerfreie Auszahlung der Corona-Prämie für Pflegeberufe auch dann, wenn diese Sonderzahlungen nicht aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gewährt werden. Unter die Befreiung würde demnach auch eine vom Arbeitgeber aus eigener Initiative gewährte Prämie fallen.
Das Verkehrsverständnis, wonach die angesprochenen Verkehrskreise bei einer Werbung mit der Angabe „Kinderzahnarztpraxis“ erwarten, dass die Ausstattung der Praxis kindgerecht ist und die dort tätigen Zahnärzte ...
Der Ermittlung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen dient die Anforderung von Unterlagen im Einzelfall auch dann, wenn keine entsprechende Aufbewahrungspflicht besteht, diese Unterlagen aber vorhanden sind und daher ...
Hat ein in einem MVZ vormals festangestellter Arzt gekündigt und übernimmt danach – vorübergehend – die eigene Vertretung, bis die Stelle wieder besetzt ist, muss die KV dessen Leistungen vollständig honorieren (SG Marburg 19.1.22, S 17 KA 346/19).
Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (im Streitfall u. a. Bande und Trikots) sowie für die Überlassung eines Vereinslogos für Werbezwecke unterliegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß ...
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