Die nach Kündigung eines Architektenvertrags zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (BFH 26.8.21, V R 13/19).
Mit dem 1.4.22 wird die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wirksam. Wichtigste Neuerung: Im Verfahren nach § 7a SGB IV n. F. soll künftig nur noch isoliert der „Erwerbsstatus“, also das Bestehen von ...
Weder der DSGVO noch ihren Erwägungsgründen lässt sich entnehmen, dass der Schadensersatzanspruch einen qualifizierten Verstoß gegen die DSGVO voraussetzt. Für die Annahme einer Erheblichkeitsschwelle oder die ...
Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem 1.1.08 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie dauernde Lasten dar, wenn sie abänderbar sind (BFH 16.6.21, X R 31/20).
Auch bei der Erbringung von Vermietungs- und sonstigen Serviceleistungen durch zwei voneinander getrennte Gesellschaften, kann dies gemäß § 9 Nr. 1 S. 5 GewStG der erweiterten Kürzung zugunsten der ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Grundsätzlich führt die selbstständige Tätigkeit eines Zahnarztes unabhängig davon, ob es sich um Heilbehandlungen oder kosmetische Leistungen handelt, aufgrund der Einordnung als Katalogberuf i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Allerdings erzielen Zahnärzte regelmäßig auch gewerbliche Einkünfte, z. B. aus dem Verkauf von Artikeln zur Mundhygiene und -pflege (Prophylaxe-Shop). Zudem können Angestelltenverhältnisse mit Zahnärzten oder fachfremden ...