Unter dem Begriff „Bleaching“ versteht man die Entfärbung von verschiedenartigen Materialien durch chemische Oxidation oder Reduktion. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Methoden, die Delegationsmöglichkeiten und die Vorgehensweise bei der Abrechnung vorgestellt.
Bei entzündlichen Prozessen im Mund,- Kiefer- und Gesichtsbereich kann es zu einer abgegrenzten Eiteransammlung im Gewebe kommen. Man spricht dann von einem Abszess. Je nach anatomischer Lokalisation werden ...
Dieser Beitrag befasst sich mit der Abrechnung der GOZ-Nr. 0010, deren Abrechnung in Verbindung mit diversen anderen Gebührenpositionen oft zu Erstattungsproblemen bei PKV und Beihilfe führt.
In diesem Beitrag beantworten wir zwei Fragen unserer Leser: Wie wird eine Verblendungsreparatur im Mund abgerechnet und ist eine Trepanation neben der Aufbereitung des Wurzelkanals in gleicher Sitzung abrechenbar?
Frage: „Wir möchten bei einem Patienten eine verschraubbare Krone im Brückenverband auf ein Implantat setzen. Ist die Nr. 5080 dafür abrechenbar? Wenn nicht: Welche Position können wir dafür ansetzen?“
FRAGE : „Die GOÄ-Nr. 4 für die Unterweisung der Bezugspersonen – hier die Eltern – wird bei Kindern nicht erstattet. Die Kassen behaupten, dies ginge nur bei Personen mit Handicap. Mit Kindern sei aber die ...
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Patienten steigt stetig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wie Sie Leistungen für diese wachsende Zielgruppe erfolgreich anbieten und korrekt abrechnen. Mit praktischen Beispielen für alle wichtigen Abrechnungskonstellationen.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Unter Zahnärzten ist es gängige Praxis, Honorarforderungen gegenüber Privatpatienten nach entsprechender Einwilligung des Patienten an sogenannte Factoring-Gesellschaften zu verkaufen. Der Zahnarzt erhält im Gegenzug sofort sein Honorar, das nur um die mit der Factoring-Gesellschaft vereinbarten Abzüge vermindert ist. Diese macht die Honoraransprüche des Zahnarztes im eigenen Namen gegenüber dem Patienten geltend. Zu Konflikten kann es kommen, wenn der Patient nicht oder nicht in vollem Umfang zahlt. Dann ...