Grundsätzlich müssen alle Heil- und Kostenpläne vor Beginn der Behandlung der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies ist zwar lästig, man sollte sich jedoch strikt an diese Regel halten und nicht dem Drängen des Patienten nachgeben und „schon mal anfangen“. Auch reicht ein (fern-)mündliches Einverständnis der Krankenkasse nicht aus – es muss schriftlich – zur Not per Fax – erteilt werden. Zum Glück verzichten die Krankenkassen bei immer mehr Behandlungen auf die ...
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 15. April 2013 (Az. 2 S 512/13, Abruf-Nr. 132438) eine einstweilige Anordnung bestätigt, wonach es der Postbeamtenkrankenkasse (kurz: PBeaKK) ...
Die Werbung für zahnärztliche Leistungen mit Rabatten und zu Festpreisen ist berufsrechtswidrig und somit wettbewerbswidrig. Die DAK wurde Mitte August 2013 von der Wettbewerbszentrale abgemahnt und aufgefordert, die ...
Wegen „typischer Anfängerfehler“ bei der Implantatbehandlung verurteilte das Amtsgericht Kitzingen einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro (Urteil vom 28. Mai 2013, Az. 1 Cs 801 Js 11930/11, Abruf-Nr. 132525). Die Implantate seien grob fehlerhaft gewesen und hätten keine Stabilität gehabt, so die Richter. Der Zahnarzt legte gegen das Urteil Berufung ein.
Die häufigsten Erstattungsstreitigkeiten mit privaten Krankenversicherern (PKVen) beziehen sich auf die Kürzung berechneter zahntechnischer Laborkosten und die medizinische Notwendigkeit geplanter Behandlungen.
Am 13. August 2013 hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die sechste Aktualisierung ihres GOZ-Kommentares veröffentlicht. Neben verschiedenen redaktionellen Änderungen wurden auch Ergänzungen bzw.
Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Patienten steigt stetig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wie Sie Leistungen für diese wachsende Zielgruppe erfolgreich anbieten und korrekt abrechnen. Mit praktischen Beispielen für alle wichtigen Abrechnungskonstellationen.
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Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Diese Fortsetzung der Beitragsserie über Leistungen nach Maßgabe der GOZ 2012 bei gesetzlich Krankenversicherten beginnt mit zusätzlichen Leistungen im Rahmen von chirurgischen Leistungen und endet mit Leistungen im Rahmen von Parodontalbehandlungen, die neben vertragszahnärztlichen Leistungen vereinbart werden können, ohne dass der GKV-Versicherte seinen Sachleistungsanspruch verliert.