Die Krankenkassen haben die Kosten einer Implantatversorgung auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte wegen einer fortgeschrittenen Kieferatrophie auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann (Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 18. Februar 2014, S 16 KR 4073/10).
Eine gesetzlich versicherte Patientin litt an einer Allergie, unter anderem auf Quecksilber, so dass Amalgamfüllungen für sie nicht in Betracht kamen. Sie beantragte daher eine zahnärztliche Versorgung mit ...
Gesetzlich Versicherte können beim Arztbesuch ihre „alte“ Krankenversicherungskarte nur noch bis Ende 2014 vorlegen. Wie das Online-Portal krankenkassen-direkt.de mitteilt, gilt ab 1. Januar 2015 nur noch die ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Klage eines Zahnarztes abgewiesen, der sich gegen herabsetzende Äußerungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) gegenüber seinem Patienten zur Wehr gesetzt hatte.
Frage: „ Bei einem Privatpatienten liegt eine komplette Fraktur der natürlichen Krone 22 vor. Vipr leicht +, Röntgen-Bild erstellt. Endo ist leider nicht möglich. Der Kanal ist obliteriert. Um der Patientin schnell ...
Im Rahmen einer unterstützenden Parodontitistherapie ist eine semipermanente Schienung der parodontal gelockerten Zähne 43 bis 33 notwendig. Das geschlossene Vorgehen wurde bereits durchgeführt. Im Beispiel zeigen ...
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Offene Fragen zur ePA? AAZ löst aktuelle Praxisprobleme!
Seit Oktober 2025 ist die ePA-Nutzung Pflicht. Doch die Unsicherheit ist immer noch groß: Welche Inhalte müssen in die ePA? Welche können hinein – und welche dürfen es nicht? AAZ Abrechnung aktuell beantwortet die häufigsten Fragen und zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Das Amtgericht Charlottenburg hat am 8. Mai 2014 (Az. 205 C 13/12, Abruf-Nr. 142603 unter pa.iww.de ) entschieden, dass im konkreten Fall die Analogabrechnung der GOZ-Nr. 2120 für einen mehrschichtigen Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik gerechtfertigt war. Damit bestätigte das Gericht die Auffassung der Bundeszahnärztekammer.