Die Abrechnung kleinerer chirurgischer Eingriffe verursacht oft Honorarverluste aufgrund unzureichender Dokumentation. Jeder chirurgische Eingriff kann unterschiedlichste Nebenleistungen auslösen. Im Rahmen von Extraktionen und Osteotomien sollte immer die Frage nach der Schwierigkeit und den besonderen Umständen dokumentiert werden. Zum einen erhält die Abrechnungskraft somit passende Begründungen für Steigerungsfaktoren, und zum anderen wird eine eventuell höhere Leistung ausgelöst.
In der GOZ 2012 sind nicht nur die Gebühren für zahnärztliche Leistungen abgebildet; die Paragrafen enthalten auch genaue Vorgaben dazu, wie die Bemessungskriterien ermittelt werden. Dieser Beitrag enthält wichtige ...
Totalprothesen, die unter Beachtung gnathologischer Methoden hergestellt werden, werfen in der Abrechnung oft Fragen auf. Das folgende Fallbeispiel macht deutlich, welche Leistungen hier berechenbar sind.
Ein Unternehmen ist zum Löschen fehlerhafter Online-Einträge auf Drittseiten auch dann verpflichtet, wenn es diese falschen Inhalte selbst nicht verursacht hat (LG Hamburg, Urteil vom 26.07.2016, Az: 312 O 574/15).
In seinem Urteil vom 23.05.2016 (S 12 KA 2/16) kommt das Sozialgericht Marburg zum Ergebnis, dass eine beharrliche Nichterfüllung der ärztlichen Fortbildungspflicht die Entziehung der Zulassung rechtfertigen kann.
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Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Patienten steigt stetig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wie Sie Leistungen für diese wachsende Zielgruppe erfolgreich anbieten und korrekt abrechnen. Mit praktischen Beispielen für alle wichtigen Abrechnungskonstellationen.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
In einem bemerkenswerten und wegweisenden Urteil vom 21.07.2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main „Wildwuchs“ und wettbewerbswidriges Verhalten bei der zahnärztlichen Abrechnung eine deutliche Absage erteilt (Az. 6 U 136/15). Das Urteil, das von der Landeszahnärztekammer Hessen erstritten wurde, zeigt, dass die Preisregeln der GOZ verbindlich sind und von ihnen auch bei PZR und Bleaching nicht abgewichen werden darf.