01.12.2016 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Mit Vergleich vom 14.09.2016 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an eine Patientin 4.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Bei der 1979 geborenen Hausfrau waren 1991 im rechten Unterkiefer die Zähne 35, 36 und 37 extrahiert worden. Seitdem erfolgte keinerlei Neuversorgung dieser Zahnlücke. In den Folgejahren suchte die Patientin mehrere Zahnärzte auf, um die Zahnlücke in regio 35 bis 37 versorgen zu lassen. Ihr wurde mitgeteilt, es sei nicht möglich, in den Regiones 35 bis 37 ...
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29.11.2016 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Seit Jahren offerieren Internetportale interessierten Patienten die Möglichkeit, Vergleichsangebote zu von ihrem Zahnarzt veranschlagten Kosten geplanter Behandlungen einzuholen. Sie werben mit der Aussicht, einen ...
29.11.2016 · Fachbeitrag ·
Privatliquidation
In der Privatliquidation entstehen Honorarverluste von durchschnittlich 4,5 Prozent pro Jahr. In Zahlen: ein Verlust von 13.500 Euro bei einer Zahnarztpraxis mit einem Privatliquidationsanteil von 300.000 Euro im Jahr.
29.11.2016 · Fachbeitrag ·
Honorarbemessung
Der 2,3-fache Satz wird nur für durchschnittliche Schwierigkeiten verwendet, jede Besonderheit in der Behandlung muss daher durch das Variieren des Satzes abgebildet werden. Einige Leistungen in der GOZ sind weit unter der BEMA-Nummer bewertet. Die vom Zahnarzt erbrachte Leistung ist jedoch immer gleich viel wert – unabhängig davon, wie der Patient versichert ist. In den folgenden Beispielen wird aufgezeigt, wie man vorgehen kann. Zunächst wird die BEMA-Abrechnung, dann die entsprechende GOZ-Abrechnung und ...
29.11.2016 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Dieser dritte Teil der Beitragsserie zu Begründungen befasst sich mit mit den Füllungsleistungen. In der Tabelle stellen wir die folgenden Faktoren gegenüber: Faktor bei Berechnung des 1,0/2,3/3,5-fachen Satzes; Ø ...
29.11.2016 · Fachbeitrag ·
Neues Online-Seminar
Die Berechnung von Stiften, Provisorien und Kronen kann seit Beginn des Festzuschusssystems kaum noch nach BEMA und GOZ getrennt werden. Viele Patienten entscheiden sich für hochwertigere Lösungen. Im neuen ...
29.11.2016 · Fachbeitrag ·
Ästhetische Zahnheilkunde
Zahnbehandlungen, die nur aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden, sind generell nicht zulasten der GKV und auch nicht der PKV abrechenbar. Meistens gilt das auch für Teilkronen und Veneers. Doch es gibt Ausnahmen.