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  • · Fachbeitrag · Honorarbemessung

    Zu niedrig bewertete GOZ-Leistungen durch höhere Multiplikatoren ausgleichen - wie geht das?

    von Daniela Kohler, Rottenburg am Neckar, www.za-ds.de

    | Der 2,3-fache Satz wird nur für durchschnittliche Schwierigkeiten verwendet, jede Besonderheit in der Behandlung muss daher durch das Variieren des Satzes abgebildet werden. Einige Leistungen in der GOZ sind weit unter der BEMA-Nummer bewertet. Die vom Zahnarzt erbrachte Leistung ist jedoch immer gleich viel wert - unabhängig davon, wie der Patient versichert ist. In den folgenden Beispielen wird aufgezeigt, wie man vorgehen kann. Zunächst wird die BEMA-Abrechnung, dann die entsprechende GOZ-Abrechnung und schließlich die GOZ-Abrechnung mit erhöhtem Steigerungssatz aufgezeigt. |

    Beispiel 1: Entfernung eines einwurzeligen Zahns

    Hier schauen wir uns die Gesamtsumme einer möglichen Behandlung mit zusätzlicher Mundschleimhautbehandlung in einer anderen Region an. Bei der Gesamtbehandlung inklusive Infiltrationsanästhesie und Mundschleimhautbehandlung ergibt sich ein Honorarunterschied von 5,85 Euro pro Behandlung, wenn sie dem PKV-Patienten mit dem 2,3-fachen Faktor in Rechnung gestellt wird. Bei zwei Extraktionen pro Woche - ausgehend von 48 Arbeitswochen im Jahr - summiert sich der Honorarunterschied für die gleiche Leistung auf 561,60 Euro. Damit Sie beim Gesamthonorar das gleiche Honorar für die identischen Leistungen erhalten, müssten die Leistungen der Extraktion und der Mundschleimhautbehandlung gesteigert werden, und zwar:

     

    BEMA-Nr.
    Leistungsbeschreibung
    BEMA-Honorar

    I

    Infiltrationsanästhesie

    8,14 Euro

    X1

    Entfernung einwurzeliger Zahn

    10,17 Euro

    Mu

    Mundschleimhautbehandlung (andere Region)

    10,17 Euro

    Gesamthonorar (Punktwert: 1,0171)

    28,48 Euro