Im Rahmen eines Zivilprozesses bezeichnete ein Zahnarzt einen Berufskollegen als „Abzockpfuscher-Zahnarzt“ und erklärte, dass man im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit die Begriffe „Abzocke“ und „Pfuscher“ verwenden könne. Das Landgericht (LG) Magdeburg sah diese Äußerungen des Zahnarztes in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 26. Februar 2014 als durch die Meinungsfreiheit gedeckt an: Hinter ihr müsse das Persönlichkeitsrecht des so titulierten Zahnarztes zurücktreten (Az. 9 O 1641/13).
Zahnärzte stehen seit einiger Zeit verstärkt im Fokus der Außenprüfer des Finanzamts. Umso wichtiger ist es, dass die vom Zahnarzt erbrachten Leistungen umsatzsteuerlich zutreffend abgewickelt werden.
Das Amtsgericht (AG) München hat am 4. Juli 2013 (Az. 282 C 28161/12, entschieden, dass Inhaber einer privaten Krankenversicherung verpflichtet sind, die bei der Versicherung einzureichende Rechnung danach zu ...
Ein Zahnarzt in Franken wurde wurde vom Landgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von etwa 20.000 Euro verurteilt, weil er einem 66-jährigen Patienten 18 Implantate ohne Zuhilfenahme einer Bohrschablone eingesetzt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Eine Lokalanästhesie nach der Nummer 41a BEMA-Z ist auch zur Ausschaltung von Schmerzen nach einem operativen Eingriff abrechenbar. Dies hat das Sozialgericht (SG) München mit Urteil vom 3. April 2014 entschieden (Az.
Zu einer gut organisierten Praxisverwaltung gehört auch eine straffe Verwaltung der offenen Posten. Immer wieder finden sich dort offene Rechnungen, die von den Patienten nur sehr zögerlich ausgeglichen werden.
Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
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Unter dem Motto „Damit kleine Zähne von Anfang an gesund sind!“ hat die Barmer GEK im Oktober 2013 zwei Früherkennungsuntersuchungen (FU) für Kleinkinder zwischen dem 10. und dem 30. Lebensmonat in den KZV-Bereichen Baden-Württemberg, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen eingeführt. Zum 1. April 2014 hat die Barmer GEK nunmehr noch das Mindestalter für die FU vom 10. auf den 6. Lebensmonat heruntergesetzt und entsprechende Vereinbarungen mit fast allen weiteren KZVen getroffen (Bayern, Berlin, Hamburg, ...