Ein neues Urteil des Amtsgerichts Celle (Az. 13 C 1449/135.2, Abruf-Nr. 143361 ) ist am 11. November 2014 zur Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 im Zusammenhang mit Einlagefüllungen und Kompositrestaurationen in Adhäsivtechnik, zur Abrechenbarkeit der subgingivalen Konkremententfernung bei PZR und zur Fälligkeit einer Rechnung ergangen.
Im Hinblick auf die aus § 5 Abs. 2 GOZ in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ resultierende Begründungspflicht wird vereinzelt empfohlen, für Honorarberechnungen innerhalb des Gebührenrahmens (2,3- bis 3,5-fach) ...
Weist eine zahnprothetische Brücke so erhebliche Mängel auf, dass sie erneuert werden muss, muss der Zahnarzt dem Patienten eine Neuanfertigung anbieten. Unterlässt er dies, kann der Patient den Behandlungsvertrag ...
Mit Ablauf des 31. Dezember 2014 verjähren Ihre Honorarforderungen aus dem Jahr 2011. Stoppen Sie den Fristablauf rechtzeitig vor diesem Termin durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Im Online-Seminar am 10.
„Abstehende Kronenränder – eine Stufe zwischen den natürlichen Zähnen und der künstlichen Krone – entsprechen nicht dem zahnärztlichen Standard. Ein Zahnarzt handelt grob behandlungsfehlerhaft, wenn er einen ...
Zum 01.01.2026 wird die vertragszahnärztliche Früherkennung bei Kindern in das sog. Gelbe Heft aufgenommen. Erfahren Sie jetzt in AAZ Abrechnung aktuell, was das für Ihre Abrechnung bedeutet! Die neue Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Änderungen vor und beantwortet viele weitere Praxisfragen.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
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Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Eine heute 24-jährige Patientin verlangte die Erstattung eines Eigenanteils in Höhe von 4.739 Euro für eine Eingliederung von Zahnersatz. Sie leidet an einer angeborenen doppelseitigen Lippen-Kiefer-Gaumenspalte mit Nichtanlage der Zähne 15, 14, 12-22, 25, 48, 44, 34, 38 und Zapfenzähnen 43-33. Der Heil- und Kostenplan sah einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz mit zwei Brücken, vier Verblendungen sowie vier Vollkeramikkronen mit Verblendungen vor. Die Krankenkasse bewilligte den HKP ...