Das Amtsgericht Düsseldorf hatte sich im Rahmen einer Kostenerstattungsklage mit der Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung zu befassen, die gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ für eine privatzahnärztliche Behandlung getroffen wurde (Urteil vom 25. Juni 2015, Az. 27 C 9542/13, noch nicht rechtskräftig, Abruf-Nr. 144899 unter pa.iww.de ).
Persönliche Lebensumstände wie die Erkrankung naher Verwandter, Schul- und Erziehungsprobleme in Bezug auf Kinder oder Ähnliches spielen bei der Zulassungsentziehung keine Rolle. Auch unverschuldete ...
Die zahnärztliche Dokumentationspflicht ist in den Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern geregelt, wobei die Regelungen auf § 12 der Musterberufsordnung (MBO-Z) der Bundeszahnärztekammer zurückgehen.
Ärztliche und zahnärztliche Ausgaben zur Eintreibung von Zahlungen auf offene Patientenrechnungen stellen einen ersatzfähigen Schaden dar. Auch Gläubiger aus dem (zahn-)ärztlichen Bereich dürfen ein Inkasso-Institut einschalten, um offene Forderungen geltend zu machen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Die Kosten dürfen anschließend vom Patienten zurückverlangt werden (7. April 2015, Az. 57 S 107/14, Abruf-Nr. 144372 ).
Wer regelmäßig unser CME-Fortbildungsmodul für Zahnärzte nutzt, hat es schon bemerkt: Es gibt eine neue Optik und die Anwendung ist einfacher geworden! Auch das Fortbildungszertifikat, das Sie sich anschließend ...
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Juni 2015 entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine - vergütungspflichtige - öffentliche Wiedergabe im Sinne des ...
Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Eine Facebook-Bewertung, in der ein Zahnarzt als „größter Pfuscher, der mich jemals behandelt hat“ bezeichnet wird, ist beleidigend. Dagegen steht dem Bewerteten ein Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch zu. Das hat das Amtsgericht Frankfurt mit Beschluss vom 28. April 2015 entschieden (Az. 32 C 1922/15 (41), Abruf-Nr. 144618 unter pa.iww.de ).