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  • · Nachricht · Chirurgie

    Freilegung des Zahnes 23 beim Privatpatienten – wie abrechnen?

    FRAGE: „Was kann ich beim Privatpatienten für eine Freilegung des Zahnes 23 berechnen?“

     

    Antwort: In der GOZ wird das Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung nach nach Nr. 3260 GOZ plus Zuschlag Nr. 0510 GOZ sowie Oberflächenanästhesie und Anästhesie berechnet. Atraumatisches Nahtmaterial kann zusätzlich berechnet werden. U. a. können noch folgende Leistungen berechnet werden:

     

    • Verbandsplatte (Nr. Ä2700 + Material- und Laborkosten)