· Nachricht · Chirurgie
Freilegung des Zahnes 23 beim Privatpatienten – wie abrechnen?
FRAGE: „Was kann ich beim Privatpatienten für eine Freilegung des Zahnes 23 berechnen?“
Antwort: In der GOZ wird das Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung nach nach Nr. 3260 GOZ plus Zuschlag Nr. 0510 GOZ sowie Oberflächenanästhesie und Anästhesie berechnet. Atraumatisches Nahtmaterial kann zusätzlich berechnet werden. U. a. können noch folgende Leistungen berechnet werden:
- Verbandsplatte (Nr. Ä2700 + Material- und Laborkosten)
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig