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  • 07.03.2022 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Wohnen im Teileigentum ist nicht immer ausgeschlossen

    | Eine Wohnnutzung im Teileigentum ist im Vergleich zur gewerblichen Nutzung bei typisierender Betrachtung nicht regelmäßig als störender anzusehen (LG Hamburg 20.10.21, 318 S 47/20, Abruf-Nr. 227954 ). |