29.09.2026 · Nachricht · Wohnungseigentum
Saldoklage auch im WEG-Recht zulässig
Auch im WEG-Recht genügt zur Begründung einer Zahlungsklage grundsätzlich eine nachvollziehbare Forderungsaufstellung aus den Forderungskonten. Die einzelnen Forderungen müssen den jeweiligen Einheiten und Zeiträumen zugeordnet sein. Eine weitergehende Aufschlüsselung im Klageantrag ist nicht erforderlich (LG Frankfurt/Main 9.6.26, 2-13 S 25/26, Abruf-Nr. 255613 ).
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