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  • · Fachbeitrag · Zahlungsrückstände

    Der Mythos von der „unzulässigen Saldoklage“

    von VRinLG Astrid Siegmund, Berlin

    | Bei einer Klage auf Ausgleich eines Mietrückstands, der sich über längere Zeit aufgebaut hat, wird häufig und hartnäckig der Einwand der „unzulässigen Saldoklage“ erhoben. Dieser Einwand, der jede Sachprüfung abschneidet, hält sich standhaft ‒ obwohl er so gut wie nie greift und ungeachtet mehrerer grundlegender Entscheidungen des BGH (WuM 19, 160; WuM 18, 278, 373; WuM 13, 179). Was gilt also tatsächlich in solchen Fällen? |

    1. Typische Aufstellung

    Eine alltägliche Konstellation: Im Mietverhältnis kommt es über längere Zeit zu Zahlungsrückständen. Sie beruhen auf Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit, Mietminderungen ‒ „idealerweise“ in unterschiedlicher Höhe ‒, nicht ausgeglichenen Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen, Erhöhungen der Nettokaltmiete oder streitigen Nebenkostenvorauszahlungen, oft zzgl. außergerichtlicher Mahn- und Anwaltskosten, ggf. kommen noch Gutschriften hinzu. So sieht eine typische Zahlungsaufstellung in der Praxis aus:

     

    • Beispiel Zahlungsaufstellung
    Monat
    zu zahlen
    gezahlt
    Differenz
    Rückstand

    Miete Oktober 2013

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    Rückläufergebühr

    3,00 EUR

    3,00 EUR

    752,50 EUR

    Rückläufergebühr

    3,00 EUR

    3,00 EUR

    755,50 EUR

    Miete November 2013

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    1.505,00 EUR

    Rückläufergebühr

    3,00 EUR

    3,00 EUR

    1.508,00 EUR

    Mahngebühr

    2,50 EUR

    2,50 EUR

    1.510,50 EUR

    Mahngebühr

    2,50 EUR

    2,50 EUR

    1.513,00 EUR

    Miete Dezember 2013

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    2.262,50 EUR

    Mahngebühr ext. RA-Gebühr

    261,30 EUR

    261,30 EUR

    2.523,80 EUR

    Mahngebühr ext. RA-Gebühr

    20,00 EUR

    20,00 EUR

    2.543,80 EUR

    Mahngebühr ext. RA-Gebühr

    53,45 EUR

    53,45 EUR

    2.597,25 EUR

    Miete Januar 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    3.346,75 EUR

    Miete Februar 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    4.096,25 EUR

    Miete März 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    4.845,75 EUR

    Miete April 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    5.595,25 EUR

    Miete Mai 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    6.344,75 EUR

    Miete Juni 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    7.094,25 EUR

    Miete Juli 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    7.843,75 EUR

    Miete August 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    8.593,25 EUR

    Miete September 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    9.342,75 EUR

    Miete Oktober 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    10.092,25 EUR

    Miete November 2014

    749,50 EUR

    749,50 EUR

    10.841,75 EUR

    Gutschrift Betriebskosten

    99,98 EUR

    - 99,98 EUR

    10.741,77 EUR