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  • 24.04.2023 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Immer wieder sommertags: Belästigungen durch Grillen

    | Kommt es durch das Grillen (hier: Elektrogrill) zu Rauch- und Geruchsbelästigungen, ist die Anzahl des Grillens auf maximal viermal im Monat zu beschränken, wobei auch nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen gegrillt werden darf (LG München I 1.3.23, 1 S 7620/22, Abruf-Nr. 234517 ). |