29.08.2025 · Nachricht · Wohnungseigentum
Erwerb von Sondereigentum durch die Gemeinschaft
| Der Erwerb von Sondereigentum durch die Gemeinschaft kann eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellen, wenn er mittelbar der Sicherung oder Nutzung des Gemeinschaftseigentums dient (AG Würzburg 17.10.24, 30 C 771/24 WEG, Abruf-Nr. 249812 ). |
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