29.08.2025 · Nachricht · Wohnungseigentum
Erwerb von Sondereigentum durch die Gemeinschaft
Der Erwerb von Sondereigentum durch die Gemeinschaft kann eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellen, wenn er mittelbar der Sicherung oder Nutzung des Gemeinschaftseigentums dient (AG Würzburg 17.10.24, 30 C 771/24 WEG, Abruf-Nr. 249812 ).
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