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  • 22.11.2023 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Entscheidung über Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann nicht vollständig auf Verwalter delegiert werden

    Bei einer die Eigentümergemeinschaft verpflichtenden anwaltlichen Vergütungsvereinbarung muss zumindest der Anwalt durch die Eigentümerversammlung bestimmt werden. Eine weitergehende Delegierung an den Verwalter ist – abgesehen von geringfügigen Vergütungsbeträgen – nicht durch Beschluss möglich (LG Karlsruhe 4.9.23, 11 S 68/22, Abruf-Nr. 237842 ).