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  • 22.11.2023 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Entscheidung über Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann nicht vollständig auf Verwalter delegiert werden

    | Bei einer die Eigentümergemeinschaft verpflichtenden anwaltlichen Vergütungsvereinbarung muss zumindest der Anwalt durch die Eigentümerversammlung bestimmt werden. Eine weitergehende Delegierung an den Verwalter ist – abgesehen von geringfügigen Vergütungsbeträgen – nicht durch Beschluss möglich (LG Karlsruhe 4.9.23, 11 S 68/22, Abruf-Nr. 237842 ). |