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  • · Nachricht · Wohnungseigentum

    Dachsanierung: Drei Vergleichsangebote für Auftragsvergabe

    | Beschließt die Gemeinschaft, die notwendige Dachsanierung aus finanziellen Gründen in Teilabschnitten zu jeweils mehreren zehntausend EUR durchzuführen, sind für jeden Teilabschnitt erneut mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Dies gilt auch, wenn die Firma beauftragt werden soll, die vorherige Teilabschnitte zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt hat (AG Bonn 13.12.21, 211 C 25/21, Abruf-Nr. 230912 ). |

     

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus einem Wohngebäude mit 43 Wohnungseinheiten und einer Tiefgarage. Das Flachdach des Gebäudes war undicht und vollständig zu erneuern. Aufgrund der hohen Kosten beschloss die Gemeinschaft, gemäß einem Sanierungsplan stufenweise vorzugehen und jährlich einzelne Teilbereiche zu sanieren bzw. zu erneuern.

     

    Streit gab es bei der Anfechtung des Beschlusses über den vierten Bauabschnitt mit einer Teilfläche von ca. 285 qm, der ohne Einholen von Vergleichsangeboten an die bisherige Fachfirma für rund 70.000 EUR vergeben worden war. Die Gemeinschaft verwies darauf, dass diese Fachfirma sich bei den bisherigen Arbeiten für die Eigentümergemeinschaft bewährt habe. Es stehe der Gemeinschaft frei, ein für gut befundenes Handwerksunternehmen zu beauftragen, auch wenn dies eventuell zu einer höheren Belastung führte als die Beauftragung eines oder mehrerer Mitbewerber, die zunächst erhebliche Vorarbeiten bei der Abgabe eines Vergleichsangebots vornehmen müssten.