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  • 29.08.2025 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Bauliche Veränderung: Individueller Wertverlust bestimmt den Streitwert

    | Das wirtschaftliche Interesse eines Wohnungseigentümers, dessen Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abgewiesen worden ist, ist grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet, zu bemessen (OLG München 2.6.25, 32 W 643/25, Abruf-Nr. 249813 ). |