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    Wenn die Eigentümerversammlung in der Waschküche tagt

    | Eine Waschküche ist für eine Eigentümerversammlung kein geeigneter Ort. Insbesondere, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zur Waschküche nicht problemlos ist. Dort gefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind unwirksam, so das AG Dortmund. |

     

    Die Versammlung wurde in der Waschküche des Wohnhauses durchgeführt und dauerte nur sieben Minuten. Dem Vertreter der klagenden Wohnungseigentümer war es erst nach einigen Mühen möglich, sich Zugang zur Waschküche zu verschaffen. Dadurch kam er verspätet zur Versammlung.

     

    Das AG Dortmund erklärte die getroffenen Beschlüsse für unwirksam. Bei einer Versammlung im Stehen in einem Waschkeller sei eine demokratischen Gepflogenheiten gerecht werdende Diskussion der Themen kaum denkbar. Wie der zeitliche Ablauf zeige, sei dies auch gar nicht gewollt gewesen. Zudem habe der Zugang zur Waschküche einer Art Schnitzeljagd durch die Kellergänge und Räume entsprochen. Der Verwalter muss aber für einen frei zugänglichen Zugang sorgen (AG Dortmund 27.3.18, 512 C 31/17, Abruf-Nr. 201134).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2018 | Seite 129 | ID 45333362