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  • · Nachricht · WEG-Recht

    WEG-Beschluss über Baumfällung

    | Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht nur dann dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung nach § 21 Abs. 3 und Abs. 4 WEG, wenn bei mehreren Entscheidungsmöglichkeiten eine Ermessensentscheidung getroffen wird. Dazu gehört auch festzustellen, ob eine Ermessensentscheidung möglich ist oder ob eine Ermessensreduzierung auf null vorliegt (AG Potsdam 4.6.20, 31 C 38/19, Abruf-Nr. 216579 ). |

     

    Das AG hat eine unzureichende Ermessensausübung darin gesehen, dass vor der Beschlussfassung über eine Baumfällung nicht geklärt worden war, ob andere, weniger eingreifende Maßnahmen noch erforderlich, möglich und gewünscht waren, um die Bäume zu erhalten.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 138 | ID 46677657