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  • 22.10.2021 · Nachricht · WEG-Novelle

    Erstellen der Jahresabrechnung: Gemeinschaft ist zu verklagen

    | Nach aktuellem Recht können einzelne Wohnungseigentümer keine Ansprüche gegen den Verwalter auf Pflichterfüllung geltend machen; es fehlt an der Prozessführungsbefugnis. Der Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung richtet sich gegen die Gemeinschaft, der nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung obliegt (AG Hannover 23.3.21, 483 C 13214/20, Abruf-Nr. 225072 ). |