22.05.2013 · Fachbeitrag · WEG
Keine Teilzahlung von Hausgeld nur auf Instandhaltungsrücklage
Ein WEG-Beschluss, der bestimmt, dass Teilzahlungen der Wohnungseigentümer zunächst auf den Anteil der Betragsleistung zur Instandhaltungsrücklage und erst dann auf die Ausgaben der gemeinschaftlichen Verwaltung erfolgen soll, ist unwirksam.
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