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  • 18.12.2019 · Nachricht · WEG

    Keine pauschale Gebühr für Hausgeldklagen eines Verwalters

    Der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, wonach der Verwalter für den Fall einer Hausgeldklage 200 EUR pauschal erhalten soll, ist unwirksam. Das hat jetzt das LG Köln entschieden (29.11.18, 29 S 48/18, Abruf-Nr. 212559 ).