18.12.2019 · Nachricht · WEG
Keine pauschale Gebühr für Hausgeldklagen eines Verwalters
Der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, wonach der Verwalter für den Fall einer Hausgeldklage 200 EUR pauschal erhalten soll, ist unwirksam. Das hat jetzt das LG Köln entschieden (29.11.18, 29 S 48/18, Abruf-Nr. 212559 ).
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