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  • · Fachbeitrag · WEG-Abrechnung

    Keine Ungültigkeit bei falsch verteilten einzelnen Kosten

    | Allein die fehlerhafte Verteilung einzelner Kostenpositionen in den Einzelabrechnungen und den Einzelwirtschaftsplänen führt in der Regel nicht dazu, diese insgesamt für ungültig zu erklären. |

     

    Bei Teilwirksamkeit brauchen sich die Wohnungseigentümer nachfolgend nur noch mit der nachgebesserten Position und der daraus resultierenden Abrechnungsspitze zu beschäftigen; bei Annahme gesamter Nichtigkeit oder Unwirksamkeit wäre abermals die Möglichkeit der Anfechtung eröffnet (BGH 11.5.12, V ZR 193/11, Abruf-Nr. 122075).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 127 | ID 34477780