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  • 29.06.2026 · Nachricht · Streitwert

    WEG: Zustimmung zur Änderung einer Gemeinschaftsordnung

    Für das wirtschaftliche Interesse der Kläger an der Abgabe einer Willenserklärung ist das Interesse maßgeblich, dass sie am Eintritt der Folgen der Erklärung haben (OLG München 29.7.25, 32 W 925/25 WEG, Abruf-Nr. 253707 ).