29.06.2026 · Nachricht · Streitwert
WEG: Zustimmung zur Änderung einer Gemeinschaftsordnung
Für das wirtschaftliche Interesse der Kläger an der Abgabe einer Willenserklärung ist das Interesse maßgeblich, dass sie am Eintritt der Folgen der Erklärung haben (OLG München 29.7.25, 32 W 925/25 WEG, Abruf-Nr. 253707 ).
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