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  • 13.06.2016 · Fachbeitrag · Sondernutzungsrecht

    Planschende Wohnungseigentümer: Privatpool nicht erlaubt

    Das ausschließliche Sondernutzungsrecht an der Gartenoberfläche und Gartenterrasse erlaubt in der Regel die zustimmungsfreie Nutzung nur für die Gartenoberfläche und nicht für das darunterliegende Erdreich.