13.06.2016 · Fachbeitrag · Sondernutzungsrecht
Planschende Wohnungseigentümer: Privatpool nicht erlaubt
Das ausschließliche Sondernutzungsrecht an der Gartenoberfläche und Gartenterrasse erlaubt in der Regel die zustimmungsfreie Nutzung nur für die Gartenoberfläche und nicht für das darunterliegende Erdreich.
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