· Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum: Entscheidungen des BGH aus 2025 (Teil 4)
von RAin Kornelia Reinke (www.schiffer.de), Bonn
Im vierten und letzten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Nutzung von Räumen entgegen der Zweckbestimmung und um Entfernung von Innenwänden, die der BGH nach neuem und altem Recht entschieden hat.
1. BGH 10.10.25, V ZR 192/24
Sachverhalt
Der Kläger ist Mitglied einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, bestehend aus insgesamt drei Wohneinheiten. Beklagte ist die Eigentümergemeinschaft. Die Teilungserklärung von 1980 räumte u. a. für die Eigentümer ein Sondernutzungsrecht an den Kellerräumen ein. Zwei der Wohnungseigentümer bauten im Kellerraum eine Toilette mit Tür, einschließlich Anschluss an die Frischwasser- und Abwasserleitung ein. Sie brachten ein Leerrohr für ein TV-Kabel an der Ostfassade des Hauses an und bauten eine Dusche, WC, Waschbecken, ein Spülbecken jeweils mit Anschluss an die Kalt- und Warmwasser- und Abwasserleitung, eine Gartenwasserhahn-Zuleitung, einen TV-Kabelanschluss und drei Heizkörper ein. In der Eigentümerversammlung vom 9.12.22 wurden die baulichen Veränderungen nachträglich per Beschluss gestattet. Das AG wies die vom Kläger erhobene Anfechtungsklage ab. Das LG erklärte die Beschlüsse für ungültig. Mit der Revision verfolgte die Beklagte die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils.
Entscheidungsgründe
Der BGH kommt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass die Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung vom 9.12.22 nicht zu beanstanden sind (10.10.25, V ZR 192/24, Abruf-Nr. 251087). Er stellt zunächst klar, dass die Vorschriften des WEG in der Fassung vom 1.12.20 anzuwenden sind, da es um eine Anfechtungsklage gegen eine nachträgliche Genehmigung bestimmter Maßnahmen durch Beschluss geht. Es kommt auf die Zeit der Beschlussfassung an, also auf den 9.12.22 (BGH 20.11.24, V ZR 195/23).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig