29.05.2026 · Nachricht · Prozessrecht
Zustellungsmangel bei Beschlussklage in verwalterloser Zweier-WEG
In einer verwalterlosen Zweier-WEG ist eine Beschlussklage innerhalb der Anfechtungsfrist an den nicht vom Vertretungsverbot betroffenen Wohnungseigentümer zuzustellen. Eine Zustellung an einen Bruchteilseigentümer, für den der Kläger zugleich in gesetzlicher Prozessstandschaft klagt, wahrt die Frist nicht (LG Frankfurt a. M. 9.12.25, 2-09 S 28/25, Abruf-Nr. 253967 ).
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