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  • · Fachbeitrag · Zahlungsrückstände

    Mietsalden in Kündigungsschreiben und Mahnantrag

    von VRinLG Astrid Siegmund, Berlin

    | In MK 20, 29 haben wir über den Mythos der „unzulässigen Saldoklage“ berichtet. Der folgende Beitrag behandelt zwei weitere Konstellationen, in denen Mietsalden streitig sind. |

    1. Mietsaldo im Kündigungsschreiben

    Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Angabe eines Mietsaldos genügt, wird unter dem Gesichtspunkt eines Begründungsmangels im Zusammenhang mit der formellen Wirksamkeit von Kündigungen diskutiert, die auf einen Zahlungsrückstand gestützt werden (BGH 12.5.10, VIII ZR 96/09, NZM 10, 548). Auch hier ist der Zweck entscheidend. Die Angabe von Kündigungsgründen soll es dem Mieter ermöglichen, sich früh Klarheit über seine Rechtsstellung zu verschaffen; der Zugang zur gerichtlichen Sachprüfung darf nicht durch unzumutbar hohe Anforderungen an die vorgerichtliche Begründungspflicht erschwert werden (BT-Drucksache 14/4553, 66; BVerfG 3.2.03, 1 BvR 619/02).

     

     

    Checkliste / Kontrollfragen zum Kündigungsschreiben

    • Kann der Mieter durch einen Abgleich mit seinen (ihm bekannten) Zahlungen ermitteln, ob bzw. in welcher Höhe ein Zahlungsrückstand
      • tatsächlich besteht (ggf. Rückfrage beim JobCenter; Bescheide sichten),
      • wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter streitig sein könnte,
      • zu Unrecht vom Vermieter als Kündigungsgrund herangezogen worden ist?
    • Bei Mängelrügen: Ist für den Mieter ersichtlich, ob der Vermieter auf Mängelrügen ganz oder zumindest teilweise eingeht und Minderungen berücksichtigt?