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  • 04.12.2025 · Nachricht · Wohnraummiete

    Grenzen der Kündigung wegen „verwahrloster“ Wohnung

    | Zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit von Wohnraummietern gehört, die Wohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und zu nutzen. Eine Kündigung wegen „verwahrloster“ oder „vermüllter“ Wohnung ist mit Art. 14 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn konkrete Nachteile des Vermieters festgestellt werden (BVerfG 21.7.25, 1 BvR 1428/24, Abruf-Nr. 251142 ). |