20.08.2021 · Nachricht · Wohnraummiete
Erstattung von Anwaltskosten bei Mietrückständen
Die Kosten der ersten Geltendmachung rückständiger Miete durch einen Rechtsanwalt gegenüber dem kalendarisch in Verzug geratenen Mieter stellen grundsätzlich keine erstattungsfähigen Rechtsverfolgungskosten dar (AG Stuttgart 21.5.21, 35 C 998/21, Abruf-Nr. 223838 ).
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