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  • 20.08.2021 · Nachricht · Wohnraummiete

    Erstattung von Anwaltskosten bei Mietrückständen

    Die Kosten der ersten Geltendmachung rückständiger Miete durch einen Rechtsanwalt gegenüber dem kalendarisch in Verzug geratenen Mieter stellen grundsätzlich keine erstattungsfähigen Rechtsverfolgungskosten dar (AG Stuttgart 21.5.21, 35 C 998/21, Abruf-Nr. 223838 ).