26.08.2026 · Nachricht · Anwaltskosten
Belege anfordern ist kein Verzug: Vorgerichtliche Anwaltskosten gehen zulasten des Vermieters
Beauftragt der Vermieter einen Rechtsanwalt, ohne die Mieter zuvor zur Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung aufgefordert zu haben, und fehlt es an Anhaltspunkten für eine ernsthafte und endgültige Zahlungsverweigerung, befanden sich die Mieter im Zeitpunkt der Beauftragung nicht in Verzug. Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind dann nicht zu erstatten. Dies gilt selbst, wenn der Vermieter die Nebenkostennachzahlung im Ergebnis erfolgreich gerichtlich durchsetzt (AG Brakel 9.1.25, 7 C 223/23, Abruf-Nr. 255314 ).
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